AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.0  Vertragsabschluß

Diese Vertragsbedingungen der Fa. BlueClean Solar Andreas  Wagner, D-94113 Tiefenbach (nachfolgend BlueClean Solar genannt) gelten für alle Aufträge und Bestellungen. Hiervon abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers sind für BlueClean Solar Andreas  Wagner unverbindlich, auch wenn diesen nicht schriftlich widersprochen werden.

2.0  Preise, Auftragsannahme, Lieferpflicht

2.1  Angebote von BlueClean Solar sind stets und in allen Teilen unverbindlich und freibleibend.

2.2  Mit Auftragserteilung erklärt der Käufer seine Zahlungsfähigkeit und seine Kreditwürdigkeit. Ergeben sich nach Auftragsannahme begründete Bedenken gegen die Zahlungs- oder Kreditwürdigkeit, ist BlueClean Solar berechtigt, die Erfüllung des Vertrages entweder von einer Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung abhängig zu machen, oder vom Vertrag zurückzutreten.

2.3  Erteilte Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von BlueClean Solar bestätigt sind, oder der Auftrag ausgeführt wird.

2.4  Der Käufer hat keinen Anspruch auf Lieferung in Fällen mangelnder Lieferbereitschaft infolge höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Lieferverzug des Vorlieferanten und sonstige Ereignisse, die BlueClean Solar nicht zu vertreten hat. Käufer und BlueClean Solar sind unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen zum Rücktritt für diesen Fall berechtigt.

3.0  Lieferzeit

Die in einer Auftragsbestätigung genannten Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Eine verspätete Lieferung berechtigt nicht zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadenersatz. Mit Übergabe und widerspruchsloser Annahme ggf. verspätet gelieferter Ware, gilt die Lieferung als frist- und ordnungsgemäß angenommen. Im Falle eines von BlueClean Solar verschuldeten Lieferverzuges steht dem Käufer ein Recht zum ganzen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag zu, wenn er zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei BlueClean Solar zu laufen beginnt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn BlueClean Solar oder deren Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die erweiterte Haftung des § 287 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

4.0  Preisstellung

4.1  Die in dem Katalog von BlueClean Solar genannten Preise gelten nur für Verbraucher und verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Gewerbliche Kunden erhalten eine gesonderte Preisliste, in denen die Preise exklusive Mehrwertsteuer angegeben sind. Rechnungsstellung gegenüber diesen Käufern erfolgt sodann zu den Preisen der Preisliste zzgl. jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart wird, ab Werk ohne Verpackungs- und Transportkosten.

5.0  Zahlungsbedingungen

5.1  Die Waren und Leistungen werden am Tage der Lieferung in EURO fakturiert. Die Belieferungen erfolgen gegen Nachnahme, sofern nicht abweichende Konditionen vereinbart sind. Teilsendungen unterliegen den gleichen Zahlungsbedingungen. Schecks werden erfüllungshalber und nicht an Erfüllungs Statt angenommen. BlueClean Solar ist nicht zur Annahme verpflichtet. Eine Annahme bedeutet grundsätzlich keine Stundung der ursprünglichen Forderung. Unter Abbedingung von § 366 BGB ist BlueClean Solar berechtigt, Zahlungen des Käufers auf dessen ältere Forderungen zu verrechnen.

5.2  Der Käufer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden alle Forderungen sofort fällig. Ab Fälligkeit der Rechnungsbeträge werden Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz (vom Tage der Fälligkeit), sonst 8% Zinsen über dem Basiszinssatz, sowie entstandene gerichtliche und/oder außergerichtliche Kosten des Mahnverfahrens, berechnet. Bei Zahlungsverzug kann BlueClean Solar die gelieferten Gegenstände entweder zurücknehmen und abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen über Pfandverkäufe freihändig für Rechnung und Gefahr des Käufers bestmöglich verwerten oder nur zur Sicherstellung übernehmen, ohne daß dadurch der Käufer von der Vertragserfüllung, insbesondere der sofortigen Bezahlung der nicht beglichenen Forderungen befreit wird. Zahlungsverzug begründet in der Regel Bedenken gegen die Zahlungs- und Kreditwürdigkeit des Käufers (Ziffer 2.2).

6.0  Beanstandung von Mängeln, Gewährleistung

6.1  Transportbeschädigungen sind grundsätzlich dem Spediteur oder Frachtführer gegenüber unverzüglich geltend zu machen. Tatbestandsaufnahmen sind bei Entladung der Waren unverzüglich beim Frachtführer zu beantragen. Beanstandungen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich anzuzeigen, nur für Verbraucher gilt eine maximale Frist zur Anzeige nicht offensichtlicher Mängel von einem Jahr. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist bei Mängeln beträgt 1 Jahr, beim Verbrauchsgüterkauf 2 Jahre und beginnt mit dem Datum der Lieferung.

6.2  Der Gewährleistungsanspruch des Käufers erstreckt sich nach Wahl von BlueClean Solar entweder auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung gleicher oder ähnlicher Artikel und Güte. Hierfür räumt der Käufer BlueClean Solar ausreichende Zeit und Gelegenheit ein. Bei einem Verbrauchsgüterkauf bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, im Falle fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nacherfüllung zu mindern. Darüber hinausgehende Ansprüche, wie z. B. Schadenersatz wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen. Der Käufer hat die beanstandete Ware zur Verfügung zu halten und nach einvernehmlicher Rücksprache mit BlueClean Solar dieser ordnungsgemäß verpackt, auf eigene Gefahr franko zurück zusenden. BlueClean Solar wird die Annahme von zurückgesandter, beanstandeter Ware ohne vorherige Rücksprache verweigern. Aufgrund einer Mängelrüge ist der Käufer nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder zu kürzen.

7.0  Eigentumsvorbehalt

7.1  Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer Eigentum von BlueClean Solar.

7.2  Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen weiter zu veräußern: Die Befugnis des Käufers, Vorbehaltswaren zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Käufers die Eröffnung des Konkursverfahrens oder des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses beantragt wird. Eine Weiterveräußerung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn BlueClean Solar durch die Veräußerung die in diesen Bedingungen enthaltenen Sicherungsrechte, insbesondere die im voraus abgetretenen Forderungen gegen den jeweiligen Dritten erhält. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an BlueClean Solar ab. BlueClean Solar wird die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachkommt, nicht einziehen. Der Käufer ist aber verpflichtet, BlueClean Solar auf Verlangen die Drittschuldner mit vollständiger Adresse anzugeben und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Der Käufer ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie BlueClean Solar keine andere Weisung erteilt.

7.3  Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der an BlueClean Solar abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Pfändungen der Eigentumsvorbehaltsware sind BlueClean Solar sofort schriftlich anzuzeigen und die Pfändungsgläubiger von dem Eigentumsvorbehalt schriftlich zu unterrichten. Der Käufer ist verpflichtet, sobald er die Zahlungen eingestellt hat und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, BlueClean Solar eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware und eine Aufstellung der Forderung an die Drittschuldner nebst Rechnungsabschrift zu übersenden. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen eingehen, sind bis zur Überweisung gesondert aufzuheben.

7.4  Eine Verletzung dieser Verpflichtung macht den Käufer schadenersatzpflichtig, wobei die Höhe des Schadenersatzes dem Wert der Sicherheiten entspricht, die zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung bzw. der Zahlungseinstellung noch bestanden haben. Zur Sicherung der Kaufpreisansprüche aus früheren Lieferungen, aus dem gegenwärtigen Geschäft sowie aus künftigen Lieferungen übereignet der Käufer die gesamte von BlueClean Solar stammende, in den Geschäfträumen des Bestellers und in dessen Lagern befindliche, bezahlte und unbezahlte Ware, an BlueClean Solar. Der Käufer hat die Ware sorgfältig wie eigene Ware zu verwahren und sie nur insoweit weiter zu veräußern, als gesichert ist, daß der abgetretene Erlös aus der Weiterveräußerung BlueClean Solar zufließt.

7.5  BlueClean Solar ist berechtigt, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung die Vorbehaltsware vom Verkäufer heraus zu verlangen, bzw. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen, falls der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere die Vorbehaltsware unsachgemäß behandelt oder mit dem Kaufpreis oder mit Teilen derselben in Verzug gerät. Der Käufer kann die Rückzahlung geleisteter Zahlungen erst verlangen, wenn BlueClean Solar vom Vertrag zurückgetreten ist und wenn die Vorbehaltsware an BlueClean Solar herausgegeben ist.

7.6  Der Käufer ist verpflichtet, Eigentumsvorbehaltsware gegen Feuer, Einbruch, Diebstahl und Wasserschäden ausreichend zu versichern. Versicherungsansprüche werden in Höhe des Warenwertes schon jetzt an BlueClean Solar abgetreten. BlueClean Solar verpflichtet sich, die ihr nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach ihrer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 25 % übersteigt. Die zurückerhaltenen Waren werden dem Zustand entsprechend gutgeschrieben. Zwischen Käufer und BlueClean Solar gilt als vereinbart, daß für zurückerhaltene Ware ein Wertabschlag erfolgen kann.

7.7  Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Käufer insoweit seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten Beständen oder dem neuen Gegenstand an BlueClean Solar ab. Bei Verarbeitung mit anderen Waren, steht BlueClean Solar das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Bearbeitung zu. Die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf tritt dieser hiermit an BlueClean Solar ab.

8.0  Allgemeine Bestimmungen

Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

8.1  Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nichts anderes vereinbart ist.

8.2  Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Tiefenbach (Kr. Passau). Ausschließlicher Gerichtsstand - soweit gem. § 29 ZPO zulässig - ist Passau.

9.0 Widerruf

9.1 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:

BlueClean Solar
Andreas Wagner
Unterkogl 7a
94113 Tiefenbach
info@disxx.com
Fax: 08509-934772

9.2 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Stand März 2009